Ablauf und Kosten

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1. Kontaktaufnahme und Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde)

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme oder per E-Mail vereinbaren wir einen erstes Kennenlerngespräch. Dieses ist vertraulich und unverbindlich. Sie können sich direkt an mich wenden, Sie brauchen keine Überweisung eines Haus- oder Facharztes.

2. Probatorische Sitzungen

Sofern wir im Anschluss an das Erstgespräch gemeinsam zu dem Ergebnis gelangen, dass eine weitere therapeutische Behandlung indiziert ist, wird das weitere Vorgehen besprochen und es finden bis zu 5 weiteren („Probesitzungen“) statt. Diese dienen dazu uns kennenzulernen, zu schauen ob die Chemie stimmt, die Therapieplanung vorzunehmen und mit Ihrer Krankenkasse abzustimmen. Nur wenn das Kind oder der Jugendliche sich bei mir gut aufgehoben fühlt macht eine weitere therapeutische Zusammenarbeit Sinn. Es findet eine ausführliche Diagnostik statt und eine biographische Anamnese wird erhoben. Zusammen entwickeln wir Ziele und Vorgehensweisen für die Behandlung, die in einem individuellen Therapieplan integriert werden. Zudem schließen wir auf Grundlage des Patientenrechtegesetzes einen Behandlungsvertrag ab, den Sie unter „Formulare“ finden können.

3. Verhaltenstherapie

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen besteht eine Pause von bis zu max. 5 Wochen. Diese Zeit benötigen die Kassen um den Antrag auf Psychotherapie zu prüfen, ggfs. von einem externen Gutachter beurteilen zu lassen und zu genehmigen. Eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis bedeutet in der Regel 1 Termin wöchentlich à 50 Minuten und zusätzlich begleitende Elterngespräche. Dieser Termin ist ausschließlich für ihr Kind reserviert und steht anderen Patienten damit nicht zur Verfügung. Termine sollten daher frühzeitig abgesagt werden, andernfalls wird ein Ausfallhonorar fällig. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab, d.h. spätestens 24 Stunden vorher (Sie können die Nachricht gerne auf den Anrufbeantworter sprechen). Andernfalls muss ich Ihnen ein Bereitstellungshonorar in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung (Einzige Ausnahme: Attest von Arzt) stellen. Dieses wird nicht von der Krankenkasse übernommen.

Die genaue Dauer der Therapie bestimmen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind. Sie ist abhängig von der Ausprägung der Symptomatik und dem Schweregrad des Krankheitsbildes. Formal können bei den gesetzlichen Krankenkassen je nach Therapiebedarf und Indikation bei einer verhaltenstherapeutischen Behandlung 2×12 Therapiestunden (Kurzzeittherapie) oder 45 Stunden (Langzeittherapie) und jeweils noch Stunden für Sie als Eltern (bei KZT 6 Bezugspersonenstunden, bei LZT 11) und weitere Bezugspersonen beantragt werden. Wenn danach noch Bedarf besteht, kann eine Verlängerung bei der Krankenkasse beantragt werden.

Auch eine Kombination aus EInzel- und Gruppentherapie ist möglich, auch in unterschiedlichen Praxen.

 

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten werden in der Regel von ihrer Versicherung im vollem Umfang übernommen.

Privat Versicherte und Beihilfe (aktuell keine freien Kapazitäten)

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel zum 2,3-fachen Satz übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden variieren. Bitte klären Sie bereits vor unserem ersten Kennenlernen in einem Telefongespräch mit ihrer Krankenkasse, ob ihr Tarif die Kostenerstattung für eine Psychotherapie vorsieht, wie viele Sitzungen erstattet werden und welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie für ihr Kind beachtet werden müssen. Einige private Krankenkassen sehen einen schriftlichen Antrag des Therapeuten für die Leistungszusage vor, anderen genügt die Inrechnungstellung der Leistungen durch den Therapeuten. Sollte ein Antrag notwendig sein, bitte ich Sie mir die Unterlagen bereits zu unserem Erstgespräch mitzubringen.

Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 3,5-fachen Regelsteigerungssatz.

Selbstzahler (aktuell keine freien Kapazitäten)

Die Gespräche richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Kassen und Beihilfestellen anerkannt wird. Aktuell betragen die Kosten für eine verhaltenstherapeutische Einzelsitzung à 50 Minuten gemäß diesen Vorgaben 100,55 €. In Einzelfällen können einkommensgestaffelte Regelungen getroffen werden.